Das rechtskonforme Management von Leads im Vertriebskanal
So sind Sie auf der sicheren Seite: Lösen Sie den Datenschutz beim Leadmanagement mit Vertriebspartnern
Sie wollen Leads an Vertriebspartner weitergeben? Da gibt es Einiges zu beachten. Denn der Gesetzgeber setzt klare Grenzen bei der Weitergabe von Daten an Dritte.
Grundsätzliches zum Datenschutz für das Lead Management
Für die Weitergabe von Anfragen an Vertriebspartner setzen wir zwei Dinge voraus:
1) Die Leads stammen vom verteilenden Hersteller (Achtung: Beim Kauf von Leads aus Quellen Dritter, die der Hersteller an Reseller verteilt, finden andere Vorschriften Gültigkeit)
2) Das Lead hat eine Einwilligung für den Erhalt von Werbung per E-Mail oder Telefon abgegeben. Das ist zwingende Voraussetzung, da eine Kontaktaufnahme zumindest per E-Mail (und gegenüber Endverbrauchern ebenso per Telefon) grundsätzlich nur dann zulässig ist, wenn eine Einwilligungserklärung vorliegt. Es muss klar sein, wem „exakt“ die Einwilligung gegeben wird und vor allem wofür. Unspezifische „Freifahrt-Scheine“ sieht der Gesetzgeber nicht vor. Eine Erlaubnis, den werblichen Kontakt aufzunehmen, bezieht sich demnach immer auf ein Unternehmen und auf ein oder mehrere konkrete Produkte/Dienstleistungen/Themen. In den allermeisten Fällen wird die Kontaktierung des Interessenten also nur im Falle des Vorliegens einer solchen Einwilligung möglich sein.
Datenschutz mit dem leadtributor
Der leadtributor ist eine Software zur Steuerung des Lead Managements mit Vertriebspartnern. Lassen Sie sich online zeigen, wie der leadtributor den Datenschutz für das Lead Management mit Vertriebspartnern löst: Live Demo buchen.